Leistungen

Wir sind Automotive-Experten, kennen die Prozesskette von der Entwicklung bis zum Serienfahrzeug.
Die Basis dafür steckt in unseren Werten: Qualität, Professionalität und Partnerschaft  – für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Zusammenarbeit.

Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung an Fahrzeugen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten, müssen die Fahrzeuge regelmäßig untersucht werden. Nach dem Motto „Technik braucht Sicherheit“ setzen wir uns im Kfz-Sachverständigenbüro HANSEATIC in Bremen, Niedersachen und Hamburg für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplaketten (HU Plakette) an. Im Gegensatz zu den Prüforganisationen von TÜV und DEKRA sind wir als GTÜ Partner freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch und handeln damit im hoheitlichen Auftrag. Unsere fundierten Kenntnisse im Bereich Fahrzeugbau und -entwicklung  beruhen auf einem Fahrzeugbau-Studium und langjähriger Entwicklungsverantwortung in der Automobilindustrie.

Neben der wiederkehrenden amtlichen Fahrzeuguntersuchungen nach der StVZO (HU) und der HU zur Wiederzulassung eines Fahrzeugs umfasst unserer Service auch Änderungsabnahmen oder die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer.

Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO.
Werden bauliche Veränderungen an einem Fahrzeug vorgenommen, so erlischt die Betriebserlaubnis und somit auch der Versicherungsschutz für das Fahrzeug. Dieser Umstand muss nicht sein, sofern Sie die durchgeführten Änderungen oder Einbauten unverzüglich eine Anbaubegutachtung gemäß § 19(3) StVZO durchführen lassen. Wir stehen Ihnen natürlich nicht nur im Rahmen der Änderungsabnahme, sondern auch schon im Vorfeld einer geplanten Umrüstung mit Rat und Tat zur Seite. Gerne sind wir auch bereit, Ihnen bei der Prüfzeugnisbeschaffung zu helfen.

Oldtimer Gutachten nach § 23 StVZO
Ein Oldtimer Gutachten gibt Aufschluss darüber, ob Ihr Fahrzeug den Anforderungen entspricht, als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut zu dienen. Um ein Fahrzeug als Oldtimer zuzulassen, bedarf es eines “Gutachtens für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer”.

Gasprüfung
Wir können Gassystemeinbauprüfungen (GSP), Gasanlagenprüfungen (GAP) und wiederkehrende Gasanlagenprüfungen (GWP) an bewohnbaren Freizeitfahrzeugen nach DIN/EN 1949 G607 für Sie durchführen

Schadengutachten

Wichtig bei einem vorhandenen Schaden ist, dass erst die Einschaltung uns als  qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Kfz-Gutachten zur vollen Schadenersatzleistung führt. Wir sind Experten, unabhängig und neutral, da wir keinerlei Bindung zu einer Versicherung pflegen.

Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt sowie alle Umgebungskosten beziffert werden.

Als unabhängiges, qualifiziertes Kfz-Sachverständigenbüro bieten wir vom Schadengutachten für Haftpflicht- und Kasko-Schäden über einen Gebrachtwagencheck bis zum Motorengutachten ein breites Spektrum an professionellen Dienstleistungen an.

  • Haftpflichtschadengutachten
  • Kaskoschadengutachten
  • Gebrauchtwagencheck
  • Wertgutachten
  • Beweissicherung
  • Motorengutachten
  • Oldtimergutachten nach dem System ClassicData / GTÜ Classic

Schadengutachten – Ihr gutes Recht

Als Geschädigter bei einem Autounfall haben Sie immer das Recht, sich einen unabhängigen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt selbst zu wählen. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und vermeiden Sie so Einbußen und Stress.

Mehr darüber finden Sie bei unserer Bundesverband dem BVSK
https://www.bvsk.de/unfall/was-tun-wenn-es-kracht/

Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK- steht seit seiner Gründung 1959 für Qualität, Kompetenz und Unabhängigkeit seiner Mitglieder. Als größter Zusammenschluss freiberuflich tätiger Kfz-Sachverständiger in Deutschland versteht sich der Verband heute als moderner Dienstleister.